Als Hauseigentümer muss man sich auch mit dem Thema Versicherungen auseinandersetzen. Welche davon sinnvoll sind und alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie hier!

Welche Versicherungen braucht man wirklich?

Jeder Hauseigentümer entscheidet selbst, welche Versicherungen er als notwendig erachtet. Eines ist jedoch Fakt: Das Eigenheim stellt in vielen Fällen den größten persönlichen Wert dar. Schäden lassen sich nicht mal eben vom Ersparten bezahlen, denn das steckt im Haus. Mit den richtigen Policen können sich Eigentümer jedoch sicher fühlen.

Die Wohngebäudeversicherung

Heftige Wetterereignisse haben in den letzten Jahren in Deutschland zugenommen. Ein kräftiger Sturm kann das ganze Dach abdecken, ein Schaden, der in die Tausende geht. Die wenigsten Häuslebauer haben einen solchen Betrag auf der hohen Kante. Zu den am meisten gefürchteten Katastrophen am Haus zählt auch ein Feuer. Eine kleine Unachtsamkeit oder ein Defekt, und schon ist die ganze Existenz zerstört. Das gilt auch, wenn das Wasser im oberen Stockwerk ungehindert läuft und die unteren Stockwerke unter Wasser setzt.

Eine Wohngebäudeversicherung sichert diese Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm ab. Sinnvoll ist es, den vollen möglichen Versicherungsschutz abzuschließen. Häufige Schäden können jedoch auch einzeln versichert werden, was den Preis etwas mindern kann. Verträge mit aktuellen Bedingungen schließen Fahrlässigkeit nicht mehr aus. Personen mit älteren Verträgen könne sich beim Versicherer nach einer Aktualisierung der Bedingungen erkundigen.

Die Elementarschadenversicherung

Wenn Naturgewalten auf ein Haus prallen, dann hat dieses nicht viel entgegenzusetzen. Hochwasser, Starkregen oder extremer Schnee, der ein Dach eindrücken oder die Photovoltaikanlage zerstören kann, sind mit der Wohngebäudeversicherung nicht abgesichert – hier springt die Elementarschadenversicherung ein. Sie versichert Ereignisse, die häufig einen Totalschaden verursachen, und das gilt heute für viele Häuser, auch solche, die nicht direkt in einem Gefährdungsgebiet stehen. Auf diese Versicherung sollte kein Hausbesitzer verzichten.

Worauf zu achten ist: Es darf keine Unterversicherung entstehen und es müssen alle Gebäudeteile mit versichert sein. Sonst muss eventuell die Garage oder die Photovoltaikanlage aus eigenen Mitteln ersetzt werden.

Die Hausratversicherung

Einbruch, Diebstahl, Hagelschäden, Zerstörung durch Naturgewalten – der Hausrat, also die mobilen Teile in einem Haus, müssen extra versichert werden. Das gilt auch, wenn bereits eine Wohngebäudeversicherung und /oder Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde.

Die Zahl der Einbrüche steigt kontinuierlich an. Eine besorgniserregende Entwicklung, denn nicht jeder Einbruch kann durch vorsorgliche Maßnahmen verhindert werden. Im Fall der Fälle springt die Hausratversicherung ein. Eine Hausratversicherung ist dann sinnvoll und sollte abgeschlossen werden, wenn Mobiliar und Hausrat von einigem Wert vorhanden sind, wovon bei fast alles Hausbesitzern ausgegangen werden kann. Ein Student braucht eine solche Versicherung eher nicht.

Eine Hausratversicherung tritt nicht nur ein, wenn jemand gewaltsam in das Haus eindringt und Wertgegenstände entwendet, auch wenn versehentlich der Wasserhahn nicht zugedreht wird und das Wasser die Möbel zerstört, wird der Schaden ersetzt.

Wer sich versichert, sollte eine lückenlose Inventarliste anlegen, die insbesondere auch die Wertsachen aufführt. Das erleichtert im Fall eines Schadens die Kommunikation mit der Versicherung.

Restschuld- und Risikolebensversicherung

Der Kredit für das eigene Haus ist eine große Last, den gesunde Häuslebauer, die mitten im Berufsleben stehen, gut schultern können. Doch was ist, wenn eine Krankheit, ein Unfall oder der Tod dafür sorgen, dass die Raten nicht mehr gezahlt werden können? Im schlimmsten Fall müssen dann die Kindern einspringen und die Schulden ihrer Eltern abbezahlen. Dem lässt sich mit einer Restschuld- und Risikolebensversicherung entgegenwirken.

Eine Restschuldversicherung kann etwa derart gestaltet sein, dass nach dem Tod das Haus vollständig abbezahlt wird.

Übrigens muss mit einer solchen Police keine andauernd hohe Belastung einhergehen. Die Versicherungssumme kann so vereinbart werden, dass sie die jeweils aktuelle Hypothek abdeckt und gemeinsam mit der Restschuld immer kleiner wird.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung zahlt, wenn eine andere Person durch die eigene Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit zu Schaden gekommen ist. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich ein Dachziegel löst, eine Schneelawine vom Dach rast und eine Person verletzt oder bei Glatteis nicht ausreichend gestreut wurde, sodass jemand ausgleitet und sich verletzt. Die Frage ist, ob Eigenheimbewohner eine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen? Diese Frage sollte mit dem Versicherungsmakler des Vertrauens geklärt werden, denn die meisten Schäden sind bereits durch die reguläre Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Wer als Vermieter auftritt, braucht auf jeden Fall eine extra Versicherung. Auch Bauarbeiten sollten durch eine spezielle Police abgesichert werden, und auch ein vorhandener Öltank kann durch eine Gewässerschadenshaftpflichtversicherung etwas sicherer gemacht werden.

Die Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer

Eine Rechtsschutzversicherung kann sinnvoll sein, denn sie übernimmt die Kosten für den Anwalt und einen eventuellen Streit vor Gericht. Sämtliche Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Immobilie auftreten können, können durch eine solche Versicherung abgedeckt werden. Sei es der Ärger mit dem Nachbarn oder mit einem externen Dienstleister. Vermieter können sich separat absichern lassen und beispielsweise über die Versicherung eine Bonitätsprüfung potenzieller Mieter vornehmen lassen.

Fazit: Mit den Abzahlungen für den Bau oder Kauf, Nebenkosten, Notarkosten, Steuern und Abgaben ist es noch nicht getan, auch die notwendigen Versicherungen müssen in die laufenden Aufwendungen für das Eigenheim einberechnet werden. Natürlich steht es jedem Eigentümer frei, welche Leistungen er in Anspruch nehmen will, doch ein Schaden kann im schlimmsten Fall die Existenz kosten – da erscheinen die monatlichen Gebühren doch gleich wesentlich kleiner.

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